Schlichten statt richten! - unser Schiedsamt
Geraten Bürgerinnen oder Bürger in Trappenkamp in Streit, können diese ein Schlichtungsverfahren beantragen. Viele Streitfälle, wie Konflikte in der Nachbarschaft, lassen sich durch Aussprache klären. Wenn nicht, so kommt es zur Schlichtungsverhandlung. Die schriftliche Einladung hierzu ist für alle Beteiligten verbindlich. Das Schiedsamt fällt keine Urteile und Schuldsprüche. Die Kosten des Verfahrens liegen weit unter den üblichen Gerichtskosten. In vielen Fällen ist das Schlichtungsverfahren Voraussetzung für eine Klageerhebung vor Gericht. Nach Abweisung eines Strafrechtsverfahrens durch das Gericht wird dem Kläger oft geraten, sich vor Erhebung einer Privatklage an das Schiedsamt zu wenden. Schiedsleute sind ehrenamtlich tätig.
Privatklagedelikte – Zivilstreitigkeiten – Körperverletzung – Sachbeschädigung – Hausfriedensbruch – Bedrohung – Verletzung des Briefgeheimnisses
Schiedsamt Trappenkamp
Im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V.- BDS
www.bdsev.de
Schiedsmann
Jürgen Utermark
Tel.: 04323/98 36 100
Vertreterin Christine Neumann
Tel. 0176 56846908